Das neue Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG) enthält nicht nur für Bundesbehörden anspruchsvolle gesetzliche Vorgaben, sondern auch für kantonale Behörden und privatrechtliche Unternehmen, die den Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten. Verschiedene Bestimmungen werden ohne Übergangsfrist in Kraft treten.
